Vorab: Eine Befreiung gilt nicht automatisch
Es gibt zwei Ebenen: die IGIC (Gesetz 20/1991) und die Zölle, die nur Ware von außerhalb der EU betreffen und den europäischen Zollbefreiungen folgen. Meist muss die Befreiung in der Anmeldung beantragt und belegt werden. Manche Befreiungen binden auch danach: Wer befreit eingeführte Güter zu früh verkauft oder vermietet, muss die Steuer in der Regel nachzahlen.
Die wichtigsten Befreiungen
- Wohnsitzverlegung: persönliche Habe (Möbel, Hausrat, Fahrzeug), wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz auf die Kanaren verlegen. In der Regel: mindestens 6 Monate genutzt, Einfuhr innerhalb von 12 Monaten nach dem Umzug, vorheriger Wohnsitz mindestens 185 Tage pro Kalenderjahr (vom Festland oder aus der EU) bzw. 12 Monate (aus einem Drittland). Fahrzeuge und Boote dürfen 12 Monate lang nicht verkauft, überlassen oder vermietet werden.
- Heirat: persönliche Habe bei Umzug anlässlich der Hochzeit sowie übliche Hochzeitsgeschenke bis 350 € je Geschenk aus der EU bzw. 200 € von außerhalb.
- Erbschaft: geerbte persönliche Gegenstände, wenn der Erbe auf den Kanaren wohnt (oder dort einen Zweitwohnsitz hat und die Güter vom Festland oder aus der EU kommen).
- Zweitwohnsitz: übliche Möblierung, wenn Sie Eigentümer oder mindestens 12 Monate Mieter sind.
- Sendungen bis 150 €: IGIC-frei außer Alkohol, Parfüm und Tabak. Seit 1. Juli 2026 zahlen Online-Käufe von außerhalb der EU aber 3 € Zoll je Artikel; manche Waren zahlen AIEM.
- Wiedereinfuhr unveränderter Waren nach vorübergehender Ausfuhr oder nach kostenloser Garantiereparatur.
So gehen wir vor
- Anfrage per WhatsApp oder Telefon: was, woher, aus welchem Anlass.
- Prüfung: Wir sagen Ihnen, welche Befreiung passt und welche Nachweise nötig sind.
- Unterlagen: Inventarliste und Antrag bereiten wir mit Ihnen vor.
- Transport und Anmeldung mit Antrag auf Befreiung.
- Zustellung – und ein Hinweis auf die Pflichten danach, etwa die Sperrfrist für den Verkauf.
Wir brauchen: Inventarliste mit ungefähren Werten, Ausweis oder NIE, Empadronamiento auf den Kanaren, Nachweis des früheren Wohnsitzes (z. B. Abmeldebescheinigung) und je nach Fall Heiratsurkunde, Erbschaftsunterlagen oder Kauf- bzw. Mietvertrag.
Häufige Fragen zu Befreiungen
Gelten Befreiungen automatisch?
Nein. In der Regel müssen sie bei der Einfuhr beantragt und belegt werden. Ohne Antrag wird die Steuer festgesetzt.
Was passiert, wenn ich das befreit eingeführte Auto verkaufe?
Verkaufen, überlassen oder vermieten Sie es ohne triftigen Grund innerhalb von 12 Monaten nach der Einfuhr, entfällt die Befreiung in der Regel und die IGIC wird fällig.
Gibt es Freibeträge für Geschenke?
Ja, mit Grenzen: übliche Hochzeitsgeschenke (bis 350 € bzw. 200 € je Geschenk) und kleine unentgeltliche Sendungen zwischen Privatpersonen aus der EU in den gesetzlich festgelegten Mengen.