Warum es auf den Kanaren anders läuft
Die Kanaren gehören zur EU-Zollunion, aber nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet. Ein Motor, eine Pumpe oder ein Navigationsgerät aus Deutschland oder vom spanischen Festland ist zollfrei, braucht aber eine Zollanmeldung (DUA bzw. Einfuhranmeldung) und unterliegt der IGIC (Regelsatz 7 %). Aus Drittländern wie Norwegen, Großbritannien oder den USA ist es eine vollständige Einfuhr mit Zoll.
Große Teile kommen per Schiff – im Container oder per Lkw und Fähre ab Huelva oder Cádiz – in den Häfen Santa Cruz de Tenerife oder Granadilla an, eilige per Luftfracht.
Befreiungen für Schiffe: was gilt und was nicht
- IGIC: Nach dem Gesetz 20/1991 ist die Einfuhr von Gegenständen steuerfrei, die in bestimmte Schiffe eingebaut oder an Bord für deren Betrieb verwendet werden, einschließlich Fanggerät. Gemeint sind Schiffe der internationalen Seefahrt (gewerblicher Waren- oder Personentransport, Industrie oder Fischerei) sowie Schiffe für Seenotrettung, Schiffshilfe oder Küstenfischerei.
- Schiffsbedarf (Proviant und Vorräte): Dafür gibt es eine eigene Befreiung mit Einschränkungen.
- Zoll: Die Kombinierte Nomenklatur der EU setzt die Zölle für Waren aus, die zum Bau, zur Reparatur, Wartung oder zum Umbau bestimmter Schiffe oder zu deren Ausrüstung bestimmt sind – unter zollamtlicher Überwachung der Endverwendung. Relevant bei Teilen aus Nicht-EU-Ländern.
- Reparaturen: Geht ein Gerät zur Reparatur von den Kanaren weg und kommt zurück, wird die IGIC auf die Reparaturkosten berechnet, sofern die Ausfuhr korrekt dokumentiert wurde.
Für Sport- und Freizeitboote gelten diese Befreiungen nicht.
So wickeln wir es ab
- Sie nennen uns Teil, Schiff und Herkunft – per WhatsApp oder Telefon.
- Wir prüfen, ob Schiff und Empfänger die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen.
- Wir wählen den Weg: Luftfracht bei Eile, Container oder Lkw mit Fähre bei Volumen.
- Wir tarifieren die Ware und reichen die Anmeldung ein – mit der passenden Befreiung oder Aussetzung.
- Wir koordinieren die Zustellung an Kai, Werft oder Lager.
Was wir von Ihnen brauchen
- Handelsrechnung und Packliste mit Gewichten, Maßen und Anzahl der Packstücke
- Technische Beschreibung, Herstellerreferenz und – falls bekannt – Zolltarifnummer
- Schiffsname, IMO-Nummer, Flagge und Reederei bzw. Betreiber
- Nachweise zum Einsatz des Schiffs, wenn eine Befreiung beantragt werden soll
- Sicherheitsdatenblatt für Farben, Batterien, Öle oder andere Gefahrstoffe
Fragen zu Schiffsersatzteilen
Kann ich Teile für mein Segel- oder Motorboot ohne IGIC einführen?
Nein. Das Gesetz 20/1991 schließt Sport- und Freizeitboote ausdrücklich aus. Deren Ersatzteile unterliegen ganz normal der IGIC, aus Drittländern zusätzlich dem Zoll.
Was gilt als internationale Seefahrt?
Für die IGIC eine Fahrt, die in einem kanarischen Hafen beginnt und außerhalb der Inseln endet oder dort anlegt, oder die außerhalb beginnt. Das Schiff muss im maßgeblichen Zeitraum mehr als 50 % seiner Strecke in dieser Fahrt zurücklegen.
Und wenn das Teil aus Norwegen oder Großbritannien kommt?
Beide sind zollrechtlich Drittländer: vollständige Anmeldung, Zoll nach Tarifnummer und Ursprung (oder Aussetzung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) sowie IGIC oder Befreiung.