Warum es auf den Kanaren anders läuft
Maschinen und Fahrzeuge machten laut vorläufigen Daten des ISTAC 2025 27,7 % des Einfuhrwerts der Kanaren aus. All das kommt per Schiff, und jede Maschine braucht eine Zollanmeldung – auch aus Deutschland oder vom spanischen Festland, denn die Kanaren liegen in der EU-Zollunion, aber außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets. Fällig sind IGIC (Regelsatz 7 %) und, wenn die Tarifnummer im Anhang steht, die Abgabe AIEM.
Aus Drittländern (Großbritannien, USA, Japan, China …) kommt Zoll hinzu. Allerdings setzt die Verordnung (EU) 2021/2048 bis zum 31. Dezember 2031 die Zölle für bestimmte Investitionsgüter aus, die auf die Kanaren eingeführt werden – darunter Gabelstapler, Zugmaschinen, Lkw und Spezialfahrzeuge wie Autokrane oder Betonmischer-Lkw. Voraussetzung: Ein auf den Kanaren ansässiger Betrieb nutzt die Maschine mindestens 24 Monate, unter Endverwendungsüberwachung.
Ro-Ro, Flat-Rack oder Container
- Ro-Ro: Selbstfahrende Maschinen können auf eigener Achse oder auf einem Trailer mit den Frachtfähren ab Huelva oder Cádiz verschifft werden – oft der direkteste Weg für Maschinen, die per Lkw aus Europa kommen.
- Flat-Rack oder Open-Top: für Maschinen, die nicht in einen Standardcontainer passen oder aus Häfen in Asien, Amerika oder Nordeuropa kommen.
- Container: für Ersatzteile, Anbaugeräte und zerlegte Maschinen.
Genaue Maße und Gewichte bestimmen Weg und Preis. Überschreitet die Ladung die Straßengrenzwerte, braucht es auf der Insel einen Sondertransport – mehr dazu unter große und Sondergüter.
Gebrauchtmaschinen aus Drittländern: CE-Kennzeichnung
Eine Maschine, die aus einem Drittland in die EU kommt – neu oder gebraucht –, gilt als erstmals in der EU in Verkehr gebracht und muss die Maschinenvorschriften erfüllen: CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Betriebsanleitung. Derzeit gilt die Richtlinie 2006/42/EG, ab dem 20. Januar 2027 die Verordnung (EU) 2023/1230. Prüfen Sie das am besten vor dem Kauf.
So wickeln wir es ab
- Sie senden uns Datenblatt, Fotos, Maße, Gewicht und Herkunft.
- Wir prüfen Tarifierung, Zoll oder Aussetzung, IGIC, AIEM und CE-Unterlagen.
- Wir schlagen den Weg vor und koordinieren mit unseren Partnern den Transport bis Teneriffa.
- Wir reichen die Anmeldung ein und wickeln die Abgaben ab.
- Wir koordinieren Entladung und Zustellung auf Baustelle, Halle oder Lager.
Was wir von Ihnen brauchen
- Handelsrechnung (bei Gebrauchtmaschinen auch Kaufvertrag)
- Packliste mit Länge, Breite, Höhe und Gewicht
- Marke, Modell, Baujahr und Serien- bzw. Fahrgestellnummer
- EG-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung
- Ursprungsnachweis bei Nicht-EU-Herkunft mit möglicher Zollpräferenz
- Zolltarifnummer, falls bekannt
Fragen zu Schwer- und Baumaschinen
Fällt für eine Maschine aus Deutschland Zoll an?
Nein. Innerhalb der EU gibt es keinen Zoll, aber bei Ankunft auf den Kanaren eine Zollanmeldung und IGIC – und AIEM, falls die Tarifnummer im Anhang dieser Abgabe steht.
Woran erkenne ich, ob meine Maschine unter die Aussetzung der VO 2021/2048 fällt?
Entscheidend ist der KN-Code; die Liste ist abschließend. Zudem muss ein auf den Kanaren ansässiger Betrieb die Maschine mindestens 24 Monate nutzen, mit Bewilligung der Endverwendung. Wir prüfen das anhand des Datenblatts.
Darf die Maschine sofort auf die Straße?
Die Zollabwicklung umfasst keine Zulassung. Soll die Maschine auf öffentlichen Straßen fahren, ist die Zulassung bei der Verkehrsbehörde ein eigener Schritt.