Warum ein Wohnmobil auf den Kanaren ein Sonderfall ist
Die Kanaren gehören zur EU-Zollunion, aber nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet. Ein Wohnmobil aus Deutschland, Italien oder vom spanischen Festland ist deshalb zollfrei, braucht aber eine Zollanmeldung und unterliegt der IGIC, der kanarischen Entsprechung der Mehrwertsteuer. Aus Großbritannien oder anderen Drittländern ist eine vollständige Einfuhranmeldung nötig, je nach Ursprung kommt Zoll hinzu.
Der Unterschied zum Pkw liegt im Steuersatz: Wohnmobile und Wohnwagen werden auf den Kanaren mit 15 % IGIC besteuert, sofern sie nicht ausschließlich gewerblich genutzt werden. Bei einem ausgebauten Kastenwagen hängt der Satz davon ab, wie das Fahrzeug in den Papieren eingestuft ist.
Zulassungssteuer: 30 % Abschlag für Wohnmobile
Wird das Wohnmobil mit ausländischem Kennzeichen in Spanien zugelassen, fällt die Zulassungssteuer (IEDMT) an. Für Wohnmobile und zum Wohnen ausgebaute Fahrzeuge wird die Bemessungsgrundlage um 30 % gekürzt. Der Satz richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß: auf den Kanaren 0 %, 3,75 %, 8,75 % oder 13,75 %, jeweils einen Punkt unter dem Festland. Ohne CO₂-Nachweis gilt der höchste Satz.
Ziehen Sie mit dem Wohnmobil nach Teneriffa, kann die Steuerbefreiung bei Wohnsitzverlegung IGIC und Zulassungssteuer entfallen lassen: Sie müssen es mindestens 6 Monate am bisherigen Wohnsitz genutzt haben und dürfen es 12 Monate lang nicht verkaufen, überlassen oder vermieten. Für die Zulassungssteuer müssen Sie zudem mindestens 12 Monate am Stück außerhalb Spaniens gelebt haben.
Nur für den Winter auf Teneriffa?
Laut spanischer Steuerbehörde darf ein privates Fahrzeug vom Festland oder aus einem anderen EU-Land bis zu 6 aufeinanderfolgende Monate ohne Zollformalitäten auf den Kanaren bleiben – wenn nur Sie es nutzen und es weder verleihen noch vermieten. Bleiben Sie länger oder verlegen Sie Ihren Wohnsitz hierher, muss das Wohnmobil eingeführt werden. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung.
So kommt Ihr Wohnmobil nach Teneriffa
- Angebot online: per WhatsApp oder Telefon mit Modell, Baujahr, Gewicht, Maßen und Abholort.
- Unterlagen: Wir prüfen die Fahrzeugpapiere und ob die Befreiung bei Wohnsitzverlegung in Frage kommt.
- Transport: Wir koordinieren die Fahrt nach Huelva oder Cádiz und die Ro-Ro-Fähre nach Santa Cruz de Tenerife – oder den Seetransport, je nach Maßen und Herkunft.
- Zollanmeldung und Steuern: Wir reichen die Anmeldung ein und wickeln IGIC oder Befreiung ab.
- Übergabe und Zulassung: Nach der Freigabe begleiten wir Sie bei ITV (spanischer TÜV), Zulassungssteuer und Anmeldung bei der DGT.
Was wir von Ihnen brauchen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II und technische Unterlagen (bei EU-Fahrzeugen mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung, CoC).
- Kaufvertrag oder Rechnung.
- Ausweis oder Reisepass, ggf. NIE.
- Bei Umzug: Meldebescheinigung (empadronamiento) auf Teneriffa und Nachweis des bisherigen Wohnsitzes, z. B. Abmeldebescheinigung.
- Gewicht, Maße und Abholort für die Transportplanung.
Fragen zum Wohnmobil
Ich habe in Deutschland schon Mehrwertsteuer bezahlt. Warum IGIC?
Weil die Kanaren außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets liegen: Bei der Einfuhr fällt die kanarische IGIC an, die deutsche Mehrwertsteuer wird nicht angerechnet. Bei einer Wohnsitzverlegung nach Teneriffa können Sie unter Voraussetzungen die Befreiung beantragen.
Wie lange dauert die Fähre vom Festland?
Die Überfahrt von Huelva nach Santa Cruz de Tenerife dauert je nach Reederei und Zwischenhäfen etwa 32–38 Stunden. Dazu kommen Anfahrt, Hafen- und Zollzeiten – den Gesamtzeitraum nennen wir Ihnen für Ihren konkreten Fall.
Und wenn ich das Wohnmobil in Großbritannien kaufe?
Seit dem Brexit ist Großbritannien Drittland: vollständige Einfuhranmeldung, 0 % Zoll nur bei britischem Präferenzursprung, dazu IGIC sowie für die Zulassung die Zulassungssteuer und die Homologation, die die ITV verlangt.
Offizielle Quellen
- AEAT – Einfuhr eines Fahrzeugs auf die Kanaren (VEXCAN, IGIC, Wohnsitzverlegung)
- AEAT – Mit dem Privatfahrzeug auf die Kanaren reisen
- AEAT – 30 % Abschlag für Wohnmobile (IEDMT)
- BOE – Ley 38/1992, Sondersteuergesetz (Art. 65, 66 und 70)
- BOC – Decreto Legislativo 1/2025, kanarische Steuern (Art. 39, IGIC auf Fahrzeuge)
- DGT – Fahrzeug aus der EU in Spanien zulassen