Warum ein Umzug von den Kanaren durch den Zoll muss
Die Kanaren gehören zur EU-Zollunion, aber nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet. Für die übrige EU gilt, was von Teneriffa kommt, umsatzsteuerlich als Einfuhr. Deshalb verlässt Ihr Umzugsgut die Inseln mit einer Versand- bzw. Ausfuhranmeldung (DUA), und im Zielland wird es erneut angemeldet.
Geht es nach Deutschland, aufs spanische Festland oder in ein anderes EU-Land, weist diese Anmeldung zugleich nach, dass es sich um Unionswaren handelt (Vermerk T2LF) – Zoll fällt also nicht an. Im Zielland bleibt die Einfuhrumsatzsteuer zu klären.
Im Zielland: Befreiung für Übersiedlungsgut
Nach EU-Recht kann das persönliche Umzugsgut bei einer Wohnsitzverlegung ohne Einfuhrumsatzsteuer eingeführt werden (Richtlinie 2009/132/EG). Üblich ist, dass es sich um persönliche Gegenstände handelt, die Sie mindestens 6 Monate besessen und genutzt haben und eine Zeit lang nicht verkaufen. Jedes Land wendet das mit eigenen Formularen und Fristen an – in Deutschland ist der Zoll zuständig, Stichwort Übersiedlungsgut.
Bei einem Umzug in ein Drittland (Großbritannien, Schweiz, USA …) gelten dessen Einfuhrregeln. Klären Sie die Voraussetzungen in jedem Fall vor dem Versand mit der Zollverwaltung des Ziellands.
Ihr Auto mit spanischem Kennzeichen
Nehmen Sie Ihr Auto mit, muss es im Zielland nach dessen Regeln zugelassen werden; in Spanien meldet die DGT das Fahrzeug wegen Verbringung ins Ausland ab. Ziehen Sie aufs spanische Festland und ist das Auto weniger als ein Jahr auf den Kanaren zugelassen, kann die Differenz der Zulassungssteuer fällig werden – außer bei Wohnsitzverlegung mit 12 Monaten Wohnsitz auf den Kanaren, 6 Monaten Nutzung und ohne Verkauf in den folgenden 12 Monaten.
So organisieren wir Ihren Umzug von Teneriffa
- Angebot online: per WhatsApp oder Telefon mit Ziel, ungefährem Volumen und Termin.
- Unterlagen: Wir erstellen mit Ihnen die Inventarliste und prüfen, was der Zoll im Zielland verlangt.
- Transport: Abholung auf Teneriffa und Seeweg – per Fähre aufs Festland und weiter per Lkw oder im Container – bis zur neuen Adresse.
- Ausgangsanmeldung: Wir reichen auf den Kanaren die Versand- bzw. Ausfuhranmeldung ein.
- Ankunft und Zustellung: Wir koordinieren die Anmeldung im Zielland und die Lieferung in Ihr neues Zuhause.
Was wir von Ihnen brauchen
- Detaillierte Inventarliste, am besten mit ungefähren Werten.
- Ausweis oder Reisepass, ggf. NIE.
- Zieladresse und, falls vorhanden, Nachweis des neuen Wohnsitzes (Mietvertrag, Anmeldung …).
- Nachweis Ihres Wohnsitzes auf Teneriffa, z. B. die Meldebescheinigung (empadronamiento).
- Fahrzeugpapiere, falls Sie ein Auto mitnehmen.
Fragen zum Umzug von Teneriffa
Muss ich in Deutschland Steuern auf mein Umzugsgut zahlen?
Das hängt davon ab, ob Sie die Voraussetzungen für Übersiedlungsgut erfüllen. Dann kann Ihr persönliches Umzugsgut ohne Einfuhrumsatzsteuer eingeführt werden. Klären Sie die Details mit dem deutschen Zoll – die Unterlagen für den Ausgang aus den Kanaren bereiten wir vor.
Brauche ich den Zoll auch bei einem Umzug aufs spanische Festland?
Ja. Das Umzugsgut verlässt die Kanaren mit einer Versandanmeldung (DUA), auf dem Festland folgt die Eingangsanmeldung, weil die Kanaren außerhalb des Mehrwertsteuergebiets liegen. Zoll fällt nicht an.
Und bei einem Umzug nach Großbritannien oder in die Schweiz?
Der Ausgang von den Kanaren wird gleich angemeldet, im Zielland gelten aber die Regeln dieses Drittlands – meist ebenfalls mit Befreiungen für Umzugsgut und eigenen Formularen.
Offizielle Quellen
- AEAT – Zollrechtlicher Status: Sonderfall Kanaren (Versandanmeldung und T2LF)
- AEAT – Versand eines Fahrzeugs von den Kanaren aufs Festland oder die Balearen
- BOE – Ley 38/1992, Sondersteuergesetz (Art. 70.5 und 70.6)
- EUR-Lex – Richtlinie 2009/132/EG, Mehrwertsteuerbefreiungen bei der Einfuhr
- DGT – Endgültige Abmeldung wegen Verbringung ins Ausland