Was bei Waren aus Asien anders ist
Zwischen der EU und China gibt es kein Freihandelsabkommen. Waren aus China zahlen deshalb in der Regel den regulären Drittlandszoll, den der TARIC-Code des Produkts vorgibt. Für manche chinesische Waren kommen Sondermaßnahmen wie Antidumping- oder Ausgleichszölle hinzu – das sollte man vor der Bestellung prüfen.
Andere asiatische Länder haben Abkommen mit der EU, etwa Japan, Südkorea, Vietnam oder Singapur. Erfüllt die Ware die Ursprungsregeln und weist der Lieferant das korrekt nach, sinkt der Zoll oder entfällt ganz.
Warum die Kanaren ein Sonderfall sind
Die Kanaren gehören zur Zollunion der EU: Der Zollsatz ist derselbe wie in Hamburg oder Valencia. Statt der Mehrwertsteuer gilt hier aber die IGIC (Regelsatz 7 %, je nach Ware auch andere Sätze). Sie wird auf den Zollwert zuzüglich Zoll und Kosten bis zum ersten Bestimmungsort auf den Inseln berechnet.
Dazu kommt bei bestimmten Waren die kanarische Abgabe AIEM, auch wenn die Ware aus Asien stammt. Einzelhändler in der Sonderregelung für Kleinhändler zahlen zusätzlich einen Aufschlag auf die Einfuhr-IGIC. Alles kommt per Schiff in Santa Cruz de Tenerife oder Granadilla an – oder per Luftfracht.
Incoterms: Wer zahlt was bis Teneriffa?
Der Incoterm legt fest, wo die Verantwortung des Lieferanten endet. Bei EXW oder FOB organisieren Sie die Hauptfracht; bei CIF bezahlt der Lieferant das Schiff bis zum Hafen, Entladung, Verzollung und Abgaben auf Teneriffa tragen aber Sie. Bietet man Ihnen DDP an, lassen Sie sich erklären, wie IGIC und AIEM abgerechnet werden – beides ist keine Mehrwertsteuer.
So wickeln wir Ihren Asien-Import ab
- Angebot online: Per WhatsApp oder Telefon nennen Sie uns Produkt, Menge, Lieferant und Incoterm.
- Vorprüfung: Anhand von Proforma und Datenblatt ermitteln wir die Zolltarifnummer, prüfen Antidumping, AIEM und Produktvorschriften und schätzen die Kosten am Zielort.
- Transport: Wir koordinieren See- (Vollcontainer oder Sammelladung) oder Luftfracht bis Teneriffa über unser Partnernetz.
- Anmeldung und Abgaben: Wir reichen die Einfuhranmeldung ein und wickeln Zoll, IGIC und AIEM ab.
- Zustellung: Nach der Freigabe organisieren wir die Lieferung an Ihr Lager oder Geschäft.
Was wir von Ihnen brauchen
- Handelsrechnung mit Wert, Währung und Incoterm sowie Packliste.
- Transportdokument: Konnossement (B/L) oder Luftfrachtbrief.
- Ursprungsnachweis, wenn ein EU-Abkommen greift.
- Datenblatt oder Fotos der Ware und ggf. Zertifikate (z. B. CE-Kennzeichnung).
- Spanische Steuernummer (NIF) und EORI-Nummer (in Spanien auf Basis der NIF).
Häufige Fragen zum Import aus China und Asien
Zahle ich beim Import aus China nach Teneriffa Mehrwertsteuer?
Nein. Auf den Kanaren gilt keine Mehrwertsteuer. Es fallen der jeweilige Zoll, die IGIC (Regelsatz 7 %) und bei manchen Waren die AIEM an.
Wie hoch ist der Zoll auf chinesische Waren?
Das hängt vom TARIC-Code ab: Manche Waren sind zollfrei, andere haben höhere Sätze oder Antidumpingzölle. Wir prüfen das vor Ihrer Bestellung.
Kann ich die Einfuhr-IGIC abziehen?
Unternehmen im allgemeinen IGIC-System können die Einfuhr-IGIC in der Regel als Vorsteuer abziehen. Einzelhändler in der Kleinhändlerregelung zahlen einen Aufschlag und ziehen nichts ab. Wir klären das für Ihren Fall.
Offizielle Quellen
- Europäische Kommission – TARIC-Abfrage
- Europäische Kommission – Access2Markets (Handelsabkommen, Ursprung)
- Agencia Tributaria Canaria – häufige IGIC- und AIEM-Sätze bei der Einfuhr
- BOE – Gesetz 20/1991 (Bemessungsgrundlage und Abzug der IGIC)
- BOE – Gesetz 4/2012 der Kanaren (IGIC-Sätze, Aufschlag für Einzelhändler)